Die Meisterprüfung für Hörakustiker besteht aus vier Teilen:
- Teil I: Fachpraxis
- Teil II: Fachtheorie
- Teil III: Wirtschaft und Recht
- Teil IV: Berufspädagogik
Die rechtliche Grundlage der Meisterprüfungen ist die Hörakustikermeisterverordnung (HörgAkMstrV).
Für die Abnahme der Meisterprüfung ist der Meisterprüfungsausschuss zuständig, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich der Prüfling …
- … seinen ersten Wohnsitz hat oder
- … in einem Arbeitsverhältnis steht oder
- … eine Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung besucht oder
- … ein Handwerk oder sonstiges Gewerbe selbständig betreibt.
Die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern Halle und Rheinhessen bieten auf die Meistervorbereitungskurse der Akademie für Hörakustik abgestimmte Prüfungstermine in Lübeck an.
- Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Rheinhessen
- Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Halle



