Die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk

Die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk

Die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk

Die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk

Die Meisterprüfung für Hörakustiker besteht aus vier Teilen:

  • Teil I: Fachpraxis
  • Teil II: Fachtheorie
  • Teil III: Wirtschaft und Recht
  • Teil IV: Berufspädagogik

Die rechtliche Grundlage der Meisterprüfungen ist die Hörakustikermeisterverordnung (HörgAkMstrV).

Für die Abnahme der Meisterprüfung ist der Meisterprüfungsausschuss zuständig, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich der Prüfling …

  1. … seinen ersten Wohnsitz hat oder
  2. … in einem Arbeitsverhältnis steht oder
  3. … eine Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung besucht oder
  4. … ein Handwerk oder sonstiges Gewerbe selbständig betreibt.

Die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern Halle und Rheinhessen bieten auf die Meistervorbereitungskurse der Akademie für Hörakustik abgestimmte Prüfungstermine in Lübeck an.