Meistervorbereitung
Meisterstudium und Intensivkurse in Lübeck und deutschlandweit – natürlich nach neuer Prüfungsordnung.
Zur Vorbereitung auf die deutsche Meisterprüfung bietet die Akademie für Hörakustik den Gesellen der Branche verschiedene Kursformen an. Hierbei werden alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die in den gesetzlichen Richtlinien für die Meisterprüfung (Bundesgesetzblatt) gefordert werden. Die Teilnehmer der Kurse haben die Möglichkeit, sich auf hohem technischen Niveau in enger Verknüpfung von Theorie und Praxis und mit umfassender Beratung erfahrener und kompetenter Dozenten auf ihre Meisterprüfung vorzubereiten. Weiterhin werden im Rahmen der praktischen Ausbildung Materialien und Geräte gestellt, mit denen auch außerhalb der Unterrichtszeiten und an den Wochenenden geübt werden kann.
Vollzeitkurs („Meisterstudium“) Teile I-IV
Dieser Kurs erstreckt sich über 11 Monate an der Akademie für Hörakustik und bietet alle Teile der Meisterprüfungsvorbereitung in Vollzeit.
Intensivkurse Lübeck, Köln, München und Würzburg Teile I und II (berufsbegleitend)
Diese Kurse sprechen alle Interessierten an, denen eine Meistervorbereitung in Vollzeit nicht möglich ist. Sie verbinden betriebliches Arbeiten mit der Vorbereitung auf die Meisterprüfung. An den Kursorten und online werden in 7 Wochenendmodulen Donnerstag bis Sonnabend die Kenntnisse vermittelt. Daran anschließend werden in 2 Wochenblöcken à 60 Unterrichtseinheiten die praktischen Fertigkeiten in Lübeck geschult. Die Gesamtdauer der Maßnahme bis zur Ablegung der Meisterprüfung erstreckt sich über 1 Jahr. Je nach Kurs finden die Meisterprüfungen im Sommer oder im Herbst/Winter statt.
Intensivkurs in Lübeck Teile III und IV (berufsbegleitend)
Intensive Vorbereitung auf die Prüfung in 5 Blöcken à 28 Unterrichtseinheiten (jeweils Montag bis Mittwoch) an der Akademie für Hörakustik in Lübeck (derzeit online), mit ergänzenden Selbstlernmaterialien.
Meisterkurs in Vollzeit
Intensivkurse in Teilzeit Teil I & II
Intensivkurse in Teilzeit Teil III & IV
Ansprechpartner
Günnewig, Beate
Meistervorbereitung
Telefon:
+49 (0)451 5029-199Telefax:
+49 (0)451 5029-109E-Mail:
B.Guennewig@afh-luebeck.deWeitere Informationen
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Fördermöglichkeiten beim Besuch der Meistervorbereitungskurse
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Meisterprüfungen
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Aufstiegsförderung bei Weiterbildung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Stand Dezember 2019
Das sogenannte „Meister-BAföG“ ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer „persönlichen Aufstiegsfortbildung“ finanziell unterstützt. Grundsätzlich gilt: Wer an einer Maßnahme teilnimmt, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, hat einen Anspruch auf Förderung.
Diese Förderung wird zu einem Teil als Zuschuss und zum anderen Teil über ein zinsgünstiges Darlehen der KfW gewährt.Eckdaten im Überblick:
1. Förderumfang
Gefördert wird in der Regel die erste Aufstiegsfortbildung, z.B. Meister.
Im Maßnahmebeitrag werden die Lehrgangsgebühr, die Prüfungsgebühr und andere Prüfungskosten abgedeckt (Förderhöchstbetrag 15.000 EUR).
Für Teilnehmer in Vollzeitkursen kommt für die Lebensführung ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 892 EUR monatlich hinzu (Alleinstehende). Für Familienangehörige gelten monatlich: Ehepartner bis zu 235 EUR, pro Kind bis zu 235 EUR. Auf den Unterhaltsbeitrag sind laufende Einkommen sowie Vermögen des Antragstellers und seines Ehegatten über ca. 45.000 EUR anrechenbar. Alleinerziehende erhalten einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten von pauschal 150 EUR.
Auch unsere Intensivkurse sind in der Regel über das „Meister-BAföG“ förderbar, sofern der Gesamtkurs (mit Teil III und IV an der afh oder einem externen Anbieter) mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.2. Förderungsart
Der Maßnahmebeitrag wird mit bis zu 50%, der Unterhaltsbeitrag mit 100% Zuschuss gefördert. Bei Bestehen der Meisterprüfung werden auf Antrag weitere 50% des verbleibenden Maßnahmebeitrags erlassen.
Der Rest kann als Darlehen in Anspruch genommen werden. Das Darlehen wird zinsgünstig mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-foerderbank.de) abgeschlossen. Die Tilgung beginnt spätestens 6 Jahre nach Beginn der Maßnahme mit monatlichen Raten von mindestens 128 EUR. Im Falle einer Existenzgründung innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Maßnahme können bis zu 100% der Darlehenssumme erlassen werden.3. Auszahlung
Der Unterhaltsbeitrag wird monatlich im Voraus überwiesen. Der Maßnahmebeitrag wird bis zu ca. 4.000 EUR in einer Summe, ansonsten entsprechend der Fälligkeit der Lehrgangsgebühr ausgezahlt. Ein entsprechender Zahlungsplan kann nach Gewährung mit der KfW verhandelt werden.
4. Anträge
Erst muss ein Antrag bei der „zuständigen Behörde“ gestellt werden. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde Ihres Wohnsitzes. In den meisten Bundesländern sind dies die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Auf jeden Fall muss der Antrag auf Förderung vor Kursbeginn gestellt werden.
Bei Teilkursen bitte alle Teile planen und zusammen beantragen (Zeitraum max. 48 Monate).
Kurzübersicht „Meister-BAföG“ – Vollförderung für Meister
- Maßnahmebeitrag:
Kursgebühr, Prüfungsgebühr bis max. 15.000 EUR
davon Zuschuss 50 % - Unterhaltsbeitrag:
Alleinstehende bis 892 EUR mtl.,
dazu für Ehepartner 235 EUR, pro Kind 235 EUR
zu 100% als Zuschuss, nur bei Vollzeitkurs - Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Freibetrag:
Alleinstehende 45.000 EUR eigenes Vermögen, nur für Unterhaltsbeitrag relevant - Darlehensanteil:
bis 6 Jahre zins- und tilgungsfrei,
Rückzahlung bis 10 Jahre,
bis 100% Erlass bei Existenzgründung
Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de
„Meisterbonus“ und andere Förderprogramme der Bundesländer für Handwerksmeister
Immer mehr Bundesländer bieten bei Bestehen der Meisterprüfung eine Bonuszahlung oder einen Zuschuss bei Betriebsgründung oder -übernahme.
Bundesland Zuschuss für Meister Baden-Württemberg 1.500 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk (ab 2020) Bayern 3.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Fortbildungsprüfung Bremen 4.000 Euro Aufstiegsfortbildungsprämie bei bestandener Fortbildungsprüfung Hamburg 1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Aufstiegsfortbildung Hessen 1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk Mecklenburg-Vorpommern 2.000 Euro Meister-Extra bei bestandener Prüfung; 5.000 Euro für die Jahrgangsbesten der Prüfung eines Gewerks Niedersachsen 4.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk Nordrhein-Westfalen 2.500 Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk (Geplant ab Mitte 2023) Rheinland-Pfalz 2.000 Euro Aufstiegsbonus I bei bestandener Fortbildungsprüfung Saarland 1.000 Euro Meisterbonus bei erfolgreich beendeter Meisterprüfung Sachsen 1.000 Euro Meisterbonus bei erfolgreich beendeter Meisterprüfung Thüringen 1.000 Euro Meisterprämie für die Jahrgangsbesten der Meisterprüfung eines Gewerks Bundesland Meistergründungsprämie Baden-Württemberg bis zu 10.000 Euro Berlin Bis zu 15.000 Euro Brandenburg Bis zu 19.000 Euro Mecklenburg-Vorpommern 7.500 Euro Niedersachsen 10.000 Euro Nordrhein-Westfalen 10.500 Euro Rheinland-Pfalz 2.500 Euro (Aufstiegsbonus II) Sachsen-Anhalt 10.000 Euro Schleswig-Holstein 10.000 Euro Begabtenförderung
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer besonders gut abgeschlossenen Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl.
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen, darunter auch die Meistervorbereitung.
Weitere Informationen: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
alle Angaben ohne Gewähr
- Maßnahmebeitrag:
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Die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk
Die Meisterprüfung für Hörakustiker besteht aus vier Teilen:
- Teil I: Fachpraxis
- Teil II: Fachtheorie
- Teil III: Wirtschaft und Recht
- Teil IV: Berufspädagogik
Die rechtliche Grundlage der Meisterprüfungen ist die Hörakustikermeisterverordnung (HörgAkMstrV).
Für die Abnahme der Meisterprüfung ist der Meisterprüfungsausschuss zuständig, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich der Prüfling…
- …seinen ersten Wohnsitz hat oder
- …in einem Arbeitsverhältnis steht oder
- …eine Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung besucht oder
- …ein Handwerk oder sonstiges Gewerbe selbständig betreibt.
Die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern Halle und Rheinhessen bieten auf die Meistervorbereitungskurse der Akademie für Hörakustik abgestimmte Prüfungstermine in Lübeck an.
Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Rheinhessen
Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Halle