Meistervorbereitung
an der Akademie für Hörakustik

Meistervorbereitung
an der Akademie für Hörakustik

Meistervorbereitung
an der Akademie für Hörakustik

Meistervorbereitung
an der Akademie für Hörakustik

Meistervorbereitung

Meisterstudium und Intensivkurse in Lübeck und deutschlandweit – natürlich nach neuer Prüfungsordnung.

Zur Vorbereitung auf die deutsche Meisterprüfung bietet die Akademie für Hörakustik den Gesellen der Branche verschiedene Kursformen an. Hierbei werden alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die in den gesetzlichen Richtlinien für die Meisterprüfung (Bundesgesetzblatt) gefordert werden. Die Teilnehmer der Kurse haben die Möglichkeit, sich auf hohem technischen Niveau in enger Verknüpfung von Theorie und Praxis und mit umfassender Beratung erfahrener und kompetenter Dozenten auf ihre Meisterprüfung vorzubereiten. Weiterhin werden im Rahmen der praktischen Ausbildung Materialien und Geräte gestellt, mit denen auch außerhalb der Unterrichtszeiten und an den Wochenenden geübt werden kann.

Vollzeitkurs („Meisterstudium“) Teile I-IV

Dieser Kurs erstreckt sich über 11 Monate an der Akademie für Hörakustik und bietet alle Teile der Meisterprüfungsvorbereitung in Vollzeit.

Intensivkurse Lübeck, Köln, München und Würzburg Teile I und II (berufsbegleitend)

Diese Kurse sprechen alle Interessierten an, denen eine Meistervorbereitung in Vollzeit nicht möglich ist. Sie verbinden betriebliches Arbeiten mit der Vorbereitung auf die Meisterprüfung. An den Kursorten und online werden in 7 Wochenendmodulen Donnerstag bis Sonnabend die Kenntnisse vermittelt. Daran anschließend werden in 2 Wochenblöcken à 60 Unterrichtseinheiten die praktischen Fertigkeiten in Lübeck geschult. Die Gesamtdauer der Maßnahme bis zur Ablegung der Meisterprüfung erstreckt sich über 1 Jahr. Je nach Kurs finden die Meisterprüfungen im Sommer oder im Herbst/Winter statt.

Intensivkurs in Lübeck Teile III und IV (berufsbegleitend)

Intensive Vorbereitung auf die Prüfung in 5 Blöcken à 28 Unterrichtseinheiten (jeweils Montag bis Mittwoch) an der Akademie für Hörakustik in Lübeck (derzeit online), mit ergänzenden Selbstlernmaterialien.

Direkt zur Onlinebuchung

Meisterkurs in Vollzeit

Meisterstudium in Vollzeit an der Akademie für Hörakustik, Teil I-IV
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Intensivkurse in Teilzeit Teil I & II

Meistervorbereitung im Intensivkurs Teil I und II in Lübeck, Köln, München, Würzburg
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Intensivkurse in Teilzeit Teil III & IV

Meistervorbereitung Teil III und IV in Lübeck
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Ansprechpartner

Günnewig, Beate

Meistervorbereitung

Weitere Informationen

  • Fördermöglichkeiten beim Besuch der Meistervorbereitungskurse

  • Meisterprüfungen

  • Aufstiegsförderung bei Weiterbildung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Stand Dezember 2019

    Das sogenannte „Meister-BAföG“ ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer „persönlichen Aufstiegsfortbildung“ finanziell unterstützt. Grundsätzlich gilt: Wer an einer Maßnahme teilnimmt, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, hat einen Anspruch auf Förderung.
    Diese Förderung wird zu einem Teil als Zuschuss und zum anderen Teil über ein zinsgünstiges Darlehen der KfW gewährt.

    Eckdaten im Überblick:

    1. Förderumfang

    Gefördert wird in der Regel die erste Aufstiegsfortbildung, z.B. Meister.
    Im Maßnahmebeitrag werden die Lehrgangsgebühr, die Prüfungsgebühr und andere Prüfungskosten abgedeckt (Förderhöchstbetrag 15.000 EUR).
    Für Teilnehmer in Vollzeitkursen kommt für die Lebensführung ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 892 EUR monatlich hinzu (Alleinstehende). Für Familienangehörige gelten monatlich: Ehepartner bis zu 235 EUR, pro Kind bis zu 235 EUR. Auf den Unterhaltsbeitrag sind laufende Einkommen sowie Vermögen des Antragstellers und seines Ehegatten über ca. 45.000 EUR anrechenbar. Alleinerziehende erhalten einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten von pauschal 150 EUR.
    Auch unsere Intensivkurse sind in der Regel über das „Meister-BAföG“ förderbar, sofern der Gesamtkurs (mit Teil III und IV an der afh oder einem externen Anbieter) mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.

    2. Förderungsart

    Der Maßnahmebeitrag wird mit bis zu 50%, der Unterhaltsbeitrag mit 100% Zuschuss gefördert. Bei Bestehen der Meisterprüfung werden auf Antrag weitere 50% des verbleibenden Maßnahmebeitrags erlassen.
    Der Rest kann als Darlehen in Anspruch genommen werden. Das Darlehen wird zinsgünstig mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-foerderbank.de) abgeschlossen. Die Tilgung beginnt spätestens 6 Jahre nach Beginn der Maßnahme mit monatlichen Raten von mindestens 128 EUR. Im Falle einer Existenzgründung innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Maßnahme können bis zu 100% der Darlehenssumme erlassen werden.

    3. Auszahlung

    Der Unterhaltsbeitrag wird monatlich im Voraus überwiesen. Der Maßnahmebeitrag wird bis zu ca. 4.000 EUR in einer Summe, ansonsten entsprechend der Fälligkeit der Lehrgangsgebühr ausgezahlt. Ein entsprechender Zahlungsplan kann nach Gewährung mit der KfW verhandelt werden.

    4. Anträge

    Erst muss ein Antrag bei der „zuständigen Behörde“ gestellt werden. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde Ihres Wohnsitzes. In den meisten Bundesländern sind dies die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung in den Kreisen und kreisfreien Städten.

    Auf jeden Fall muss der Antrag auf Förderung vor Kursbeginn gestellt werden.

    Bei Teilkursen bitte alle Teile planen und zusammen beantragen (Zeitraum max. 48 Monate).

    Kurzübersicht „Meister-BAföG“ – Vollförderung für Meister

    • Maßnahmebeitrag:
      Kursgebühr, Prüfungsgebühr bis max. 15.000 EUR
      davon Zuschuss 50 %
    • Unterhaltsbeitrag:
      Alleinstehende bis 892 EUR mtl.,
      dazu für Ehepartner 235 EUR, pro Kind 235 EUR
      zu 100% als Zuschuss, nur bei Vollzeitkurs
    • Anrechnung von Einkommen und Vermögen
    • Freibetrag:
      Alleinstehende 45.000 EUR eigenes Vermögen, nur für Unterhaltsbeitrag relevant
    • Darlehensanteil:
      bis 6 Jahre zins- und tilgungsfrei,
      Rückzahlung bis 10 Jahre,
      bis 100% Erlass bei Existenzgründung

    Weitere Informationen:  www.aufstiegs-bafoeg.de

    „Meisterbonus“ und andere Förderprogramme der Bundesländer für Handwerksmeister

    Immer mehr Bundesländer bieten bei Bestehen der Meisterprüfung eine Bonuszahlung oder einen Zuschuss bei Betriebsgründung oder -übernahme.

    Bundesland Zuschuss für Meister
    Baden-Württemberg 1.500 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk (ab 2020)
    Bayern 3.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Fortbildungsprüfung
    Bremen 4.000 Euro Aufstiegsfortbildungsprämie bei bestandener Fortbildungsprüfung
    Hamburg 1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Aufstiegsfortbildung
    Hessen 1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
    Mecklenburg-Vorpommern 2.000 Euro Meister-Extra bei bestandener Prüfung; 5.000 Euro für die Jahrgangsbesten der Prüfung eines Gewerks
    Niedersachsen 4.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk
    Nordrhein-Westfalen 2.500 Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk (Geplant ab Mitte 2023)
    Rheinland-Pfalz 2.000 Euro Aufstiegsbonus I bei bestandener Fortbildungsprüfung
    Saarland 1.000 Euro Meisterbonus bei erfolgreich beendeter Meisterprüfung
    Sachsen 1.000 Euro Meisterbonus bei erfolgreich beendeter Meisterprüfung
    Thüringen 1.000 Euro Meisterprämie für die Jahrgangsbesten der Meisterprüfung eines Gewerks
    Bundesland Meistergründungsprämie
    Baden-Württemberg bis zu 10.000 Euro
    Berlin Bis zu 15.000 Euro
    Brandenburg Bis zu 19.000 Euro
    Mecklenburg-Vorpommern 7.500 Euro
    Niedersachsen 10.000 Euro
    Nordrhein-Westfalen 10.500 Euro
    Rheinland-Pfalz 2.500 Euro (Aufstiegsbonus II)
    Sachsen-Anhalt 10.000 Euro
    Schleswig-Holstein 10.000 Euro

    Begabtenförderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer besonders gut abgeschlossenen Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl.

    Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen, darunter auch die Meistervorbereitung.

    Weitere Informationen: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

    alle Angaben ohne Gewähr

  • Die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk

    Die Meisterprüfung für Hörakustiker besteht aus vier Teilen:

    • Teil I: Fachpraxis
    • Teil II: Fachtheorie
    • Teil III: Wirtschaft und Recht
    • Teil IV: Berufspädagogik

    Die rechtliche Grundlage der Meisterprüfungen ist die Hörakustikermeisterverordnung (HörgAkMstrV).

    Für die Abnahme der Meisterprüfung ist der Meisterprüfungsausschuss zuständig, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich der Prüfling…

    1. …seinen ersten Wohnsitz hat oder
    2. …in einem Arbeitsverhältnis steht oder
    3. …eine Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung besucht oder
    4. …ein Handwerk oder sonstiges Gewerbe selbständig betreibt.

    Die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern Halle und  Rheinhessen bieten auf die Meistervorbereitungskurse der Akademie für Hörakustik abgestimmte Prüfungstermine in Lübeck an.

    Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Rheinhessen

    Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Halle