Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) soll Ausbildungsinhalte vermitteln, die entweder von einem großen Teil der Betriebe selbst nicht oder nur unzulänglich vermittelt werden können. Dabei soll eine Anpassung an neue Techniken erfolgen. Sie ist vom Wesen her Teil der betrieblichen Ausbildung. Im Hörakustiker-Handwerk wird die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung von der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR durch die Akademie für Hörakustik in Lübeck durchgeführt. Der Unterweisung liegen die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz anerkannten Unterweisungspläne zugrunde.

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sorgt dafür, dass allen Auszubildenden des Berufsstandes eine gleiche Ausbildungsgrundlage vermittelt wird. Basis für die inhaltliche Gestaltung sind die Ausbildungsordnung, der Rahmenlehrplan und die ÜLU-Unterweisungspläne. Somit wurden auch die Unterrichtsinhalte der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung den neuen Ausbildungskonzepten entsprechend angepasst.

Haupt- und nebenberufliche Ausbilder, die selbst erfahrene Handwerksmeister sind, sowie stetige Investitionen zur Modernisierung der Lehrwerkstätten tragen zu einem hohen Niveau der Ausbildung bei.

Kostenregelung

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist der betrieblichen Seite zuzurechnen. Das heißt, die Betriebe haben einen Teil der Ausbildungsverpflichtung auf die Akademie für Hörakustik übertragen. Die Begründung hierfür liegt unter anderem darin, dass nicht alle Betriebe alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vermitteln können, es aus Berufsstandssicht sinnvoll ist, spezielle Fertigkeiten inhaltlich zu vermitteln und in Spezialbereichen durch Bereitstellung einer hochwertigen Ausstattung einen qualitativ hohen Ausbildungsstand sicherzustellen.

Die Kostenseite betreffend bedeutet das, dass die Betriebe für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung finanziell aufkommen müssen, soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Das betrifft sowohl die Kursgebühren und Fahrtkosten als auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Betrieb kann den Auszubildenden während der Zeit der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung allerdings mit einem Eigenanteil für “häusliche Ersparnis” an den Kosten für die Verpflegung beteiligen.

Die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung werden über das zuständige Bundesministerium bzw. von verschiedenen Länderministerien mit unterschiedlichen Beitragshöhen gefördert. Diese Zuschüsse sind in den Gebührenbescheiden separat ausgewiesen.

Mehr Informationen zur Kostenregelung finden Sie  in unserem Merkblatt.

Zuschüsse von Bund, Land und ESF+

Die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung werden aus Eigenmitteln des Handwerks und Zuschüssen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert. Darüber hinaus werden sie für Teilnehmer aus den Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz (z.Zt. ohne Rheinhessen) aus mit Mitteln der Länder über die Handwerkskammern sowie teilweise aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gefördert. Für folgende Bundesländer gilt dies nur für KMU (= kleine und mittlere Unternehmen): Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen.

Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Entwicklung des Humankapitals und zur Verbesserung der Funktion des Arbeitsmarktes. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die berufliche Bildung und Qualifizierung. Auf diese Weise trägt er zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei und erleichtert die berufliche Eingliederung von Arbeitssuchenden.

Die Akademie für Hörakustik kommt mit diesem Aushang der Verordnung des Rates der Europäischen Kommission (EG) Nr.1159/2000 zur Information und Publizität nach.

Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk für die Unterweisung von Berliner Auszubildenden: Einhaltung des Landesmindestlohns

Seit dem 17.07.2022 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,00 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)* und liegt damit über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.

* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz – LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)
** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).

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Bundesland Nordrhein-Westfalen

Bundesland Sachsen-Anhalt

Bundesland Schleswig-Holstein

Bundesland Thüringen

Kurse der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
im Hörakustiker-Handwerk

  • HA1/17

  • HA2/17

  • HA3/17

  • Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung HA1/17 „Otoplastik und Servicemaßnahmen/Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgung sowie Zubehör“ findet in der Regel zwischen dem 3. und 4. Berufsschulblock statt. Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen, Vorkenntnisse und Inhalte des Lehrgangs sowie für diesen Lehrgang mitzubringende Ausrüstung.

    Voraussetzungen und Vorkenntnisse

    Otoplastik

    • Regeln zur Arbeitssicherheit im Otoplastik-Labor kennen und beachten
    • Äußeres Ohr sowie Ohrmuschel, Gehörgang und Trommelfell beurteilen
    • Eigenschaften von Abformmaterialien, die im Betrieb benutzt werden, beurteilen
    • Watte-Tampons anfertigen und sicher hinter der 2. Gehörgangskrümmung platzieren
    • Fehlerfreie drucklose Funktionsabformungen inklusive der 2. Gehörgangskrümmung anfertigen

    Servicemaßnahmen und Instandhaltung von Hörsystemen

    • Regeln zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz kennen und anwenden
    • elektrische Größen Spannung, Strom und Widerstand kennen und berechnen
    • Aufbau und Wirkungsweise von Energiequellen für Hörsysteme kennen
    • Aufbau und Eigenschaften von Messanlagen kennen
    • Akustische Kenndaten von Hörsystemen nach DIN EN 60118-7 bestimmen
    • Allgemeine Abläufe sowie Serviceaspekte beim Warten bzw. Instandsetzen von Hörsystemen kennen
    • Serviceunterlagen (Datenblatt etc.) lesen und problembezogen auswerten
    • Dokumentation von Reparaturen anfertigen
    • Komponenten eines HdO’s kennen
    • Komponenten eines IdO’s kennen
    • Filtersysteme (HdO), Cerumenschutz (IdO), Venting kennen
    • Einsatzmöglichkeiten von Hörassistenzsystemen kennen

    Inhalte

    Otoplastik

    • Arbeitssicherheit
    • Abformung des äußeren Ohres
    • Fehlererkennung und Fehlervermeidung bei der Ohrabformung
    • „Lübecker Grundform“ erstellen
    • Cym-Ca und Con-Ca-Effekt
    • Haltefunktionen der Otoplastik im äußeren Ohr
    • Herstellen von Otoplastiken
    • Akustische Einflussnahme durch das Ohrpassstück
    • Scannen von Abformungen
    • Designen von Otoplastiken

    Servicemaßnahmen und Instandhaltung von Hörsystemen

    • Zusammenhänge zwischen den elektr. Größen „Spannung, Strom, Widerstand“
    • Kenndaten von Energiequellen ermitteln
    • Messen nach DIN EN 60118-7
    • Systematische Fehlersuche am geschlossenen System
    • Öffnen und Bestimmen der Komponenten eines Hörgerätes
    • Klassifikation von Hörassistenzsystemen
    • Technische Grundlagen/Funktionsweisen von Hörassistenzsystemen
    • Einstellen und Anpassen von Hörassistenzsystemen
    • Vorteile/Nachteile verschiedener Übertragungsarten
    • Aktuelle Akkutechniken

    Benötigte Ausrüstung

    • Kittel, Schutzbrille, Feinstaubmaske EN 149 (Schutzklasse FFP2)
    • Für Linkshänder: linkslaufende Fräsaufsätze (Handstück ist vorhanden)
    • 2 Ohrabformungen (mit 2. Krümmung, Wattetamponade, blasen- und faltenfrei und unbearbeitet; wenn möglich vom eigenen Ohr)
    • Stethoclip zum Abhören von Hörgeräten
    • Lineal oder Geodreieck

    Bitte gehen Sie davon aus, dass Sie bereits am ersten Tag die erforderliche Ausrüstung benötigen. Für den Otoplastikunterricht ist festes Schuhwerk zu tragen. Bitte lassen Sie kontrollieren, ob Ihre Gehörgänge frei sind und lassen Sie diese ggf. reinigen.

    Weiterhin benötigen Sie auch Ihre Aufzeichnungen und Unterlagen aus den bisherigen Berufsschulkursen, insbesondere aus den Lernfeldern Otoplastik und Service und Instandhaltung.

  • Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung HA2/17 „Otoplastik und Audiologie und Hörsystemversorgung“ findet in der Regel zwischen dem 5. und 6. Berufsschulblock statt. Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen, Vorkenntnisse und Inhalte des Lehrgangs sowie für diesen Lehrgang mitzubringende Ausrüstung.

    Voraussetzungen und Vorkenntnisse

    Otoplastik

    • Regeln zur Arbeitssicherheit im Otoplastik-Labor kennen und beachten
    • Äußeres Ohr sowie Ohrmuschel, Gehörgang und Trommelfell beurteilen
    • Eigenschaften von Abformmaterialien, die im Betrieb benutzt werden, beurteilen
    • Watte-Tampons anfertigen und sicher hinter der 2. Gehörgangskrümmung platzieren
    • Fehlerfreie drucklose Funktionsabformungen inklusive der 2. Gehörgangskrümmung anfertigen
    • Fehler bei der Ohrabformung erkennen und Gegenmaßnahmen anwenden
    • Cym-Ca und Con-Ca-Effekt kennen
    • Haltefunktionen der Otoplastik im äußeren Ohr kennen und beurteilen
    • „Lübecker Grundform“ kennen und ausarbeiten
    • Ohrpassstücke in Schalen und Ringform kennen und ausarbeiten

    Audiologie und Hörsystemanpassung

    Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres

    • anatomischen Aufbau des Außen-, Mittel- und Innenohres kennen
    • physiologische und pathophysiologische Vorgänge des Hörorgans kennen
    • pathologische Befunde, insbesondere Schallleitungs-, Innenohr- und neurale Schwerhörigkeiten erkennen und beschreiben

    Kenntnisse der Psychoakustik (sollen teilweise vorhanden sein)

    • physio- und psychoakustische Phänomene, insbesondere Lautheit, Tonheit, Frequenzabhängigkeit und Dynamikbreite des Hörens kennen

    Kenntnisse und Fertigkeiten über akustische Kenndaten

    • Aufbau und Eigenschaften der betrieblich genutzten Audiometer (Ton- und Sprachaudiometer) kennen und diese sicher anwenden
    • Einweisungen für Testverfahren durchführen (z.B. Lautheitsskalierung)
    • Lautheitsskalierung durchführen
    • In-Situ-Messungen durchführen

    Inhalte

    Otoplastik

    • Arbeitssicherheit
    • Abformung des äußeren Ohres
    • Akustische Einflussnahme durch das Ohrpassstück
    • Nacharbeitung der geprinteten Ohrstücke
    • Erstellung von SE-Ringen, SE-Kralle, SE-Spange, SE-Offen-Varianten, Schlauchhalter
    • Bewertungen / Fehlererkennung von Rohlingen und Otoplastiken
    • Erkennen von funktionalen Bedürfnissen anhand von Ohrabformungen und Audiogrammen
    • Informationen zu den offenen Otoplastiken und dem Einsatz von Dünnschläuchen

    Audiologie und Hörsystemanpassung

    • Hörsystemauswahl und Anpassung mittels Messbox und In-Situ-Perzentilanalyse
    • Frequenzverändernde Maßnahmen
    • Sonderversorgungen CROS/Bi-CROS
    • Auswertung / Diskussion der Messergebnisse

    Benötigte Ausrüstung

    • Kittel, Schutzbrille, Feinstaubmaske EN 149 (Schutzklasse FFP2)
    • Für Linkshänder: linkslaufendes Fräswerkzeug
    • 2 x 2 Otoplastikrohlinge vom eigenem Ohr aus Acryl
    • Gehörschutz
    • Stethoclip zum Abhören von Hörgeräten
    • Eigenes Ohrpassstück für In-Situ-Anpassung (bevorzugt mit 1,4mm-Zusatzbohrung)

    Bitte gehen Sie davon aus, dass Sie bereits am ersten Tag die erforderliche Ausrüstung benötigen. Für den Otoplastikunterricht ist festes Schuhwerk zu tragen. Bitte kontrollieren lassen, ob Ihre Gehörgänge frei sind und ggf. reinigen lassen.

    Weiterhin benötigen Sie auch Ihre Aufzeichnungen und Unterlagen aus den bisherigen Berufsschulkursen, insbesondere aus den Lernfeldern Otoplastik, Audiologie, Hörsystemanpassung und Audiologisches Vorgespräch und Beratung.

  • Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung HA3/17 „Audiometrie und Hörsystemanpassung“ findet in der Regel zwischen dem 6. und 7. Berufsschulblock statt. Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen, Vorkenntnisse und Inhalte des Lehrgangs sowie für diesen Lehrgang mitzubringende Ausrüstung.

    Voraussetzungen und Vorkenntnisse

    Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres

    • anatomischen Aufbau des Außen-, Mittel- und Innenohres kennen
    • physiologische und pathophysiologische Vorgänge des Hörorgans kennen
    • pathologische Befunde, insbesondere Schalleitungs-, Innenohr- und neurale Schwerhörigkeiten erkennen und beschreiben

    Kenntnisse der Psychoakustik (sollen teilweise vorhanden sein)

    • physio- und psychoakustische Phänomene, insbesondere Lautheit, Tonheit, Frequenzabhängigkeit und Dynamikbreite des Hörens kennen

    Kenntnisse und Fertigkeiten über akustische Kenndaten

    • Aufbau und Eigenschaften der betrieblich genutzten Audiometer (Ton- und Sprachaudiometer) kennen und diese sicher anwenden
    • Einweisungen für Testverfahren durchführen
    • LL- und KL-Messungen durchführen
    • HV für Sprache, Diskriminationsverlust und –kurve ermitteln
    • U-Grenzen bestimmen
    • Zusatzprüfungen (z.B. Carhart) kennen, durchführen und interpretieren
    • Sprachteste (z.B. OLSA) kennen und unter Anleitung durchführen
    • Ton- und Sprachaudiogramme zeichnen und auswerten
    • Die Vertäubung (Ton und Sprache) durchführen

    Hörsystemanpassung

    • Indikation und Kontraindikation für die Hörsystemanpassung in Bezugnahme auf die Hilfsmittelrichtlinien erkennen
    • Hörhilfen/ -systeme nach Bauformen, Schallübertragung, Technologie und Signalverarbeitung klassifizieren
    • Hörhilfen/ -systeme nach ihren Einstellmöglichkeiten und akustischen Übertragungseigenschaften beschreiben und klassifizieren
    • Grundsätzlichen Aufbau und Wirkungsprinzip von Hörsystemen erklären
    • Signalverarbeitungsprinzipien von Hörsystemen, die im Betrieb verwendet werden, erklären
    • Die Hörsystemanpassung in ihren einzelnen Schritten unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse des Hörbehinderten erklären
    • Audiologisches Vorgespräch durchführen und dessen Bedeutung für die Hörsystemversorgung erläutern
    • Korrektes Ausfüllen eines Anpassberichtes beherrschen
    • Batterien, Ladegeräte und Akkumulatoren für Hörsysteme auswählen und erläutern
    • Hörgeschädigte bei der Bedienung und Handhabung der Hörsysteme anleiten
    • Grundkenntnisse über Kommunikationssysteme für Hörbehinderte erworben haben und die Anleitung in der Handhabung und Pflege der zusätzlichen Systeme beherrschen

    Inhalte

    • Ermittlung der Kenndaten des Hörorgans
    • Hörsystemauswahl und Anpassung
    • Hörsystemeinstellung und Optimierung sowie Verifikation des Hörerfolges
    • Audiometrie, Hörsystemauswahl und Anpassung mit Probanden
    • Auswertung / Diskussion der Messergebnisse

    Benötigte Ausrüstung

    • Stethoclip zum Abhören von Hörgeräten
    • Das eigene Namensschild für die Arbeit mit den Probanden (ohne Firmenname oder –logo)
    • Für das Beratungsgespräch: Dummy-Hörgeräte (HdO und IO),Farbpalette, verschiedene Ohrpassstückformen (verschiedene Farben) und ggf. eine Demo-Fernbedienung, Präsentationstablett oder Schaukasten zur Demonstration

    Weiterhin benötigen Sie auch Ihre Aufzeichnungen und Unterlagen aus den bisherigen Berufsschulkursen, insbesondere aus den Lernfeldern Audiologie und Hörsystemanpassung.

Ansprechpartner

Maischack, David Alexander

Leiter der Abteilung Gesellenprüfung und IT-Entwicklung
Bereichsleiter
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Gönnemann, Rebecca

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Kolz, Katrin

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Welitschko, Anne-Katrin

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