Zwischen- und Gesellenprüfungen

Zwischen- und Gesellenprüfungen

Zwischen- und Gesellenprüfungen

Bei der Gesellenprüfung handelt es sich um eine Abschlussprüfung in einem Handwerksberuf. Die Durchführung ist gesetzlich durch die Hand­werks­ord­nung (HwO) geregelt. Ergänzt wird diese durch die Hörakustiker­ausbildungs­verordnung (HörAkAusbV). Während der Ausbildung wird eine Zwischen­prüfung abgelegt. Die Zwischen­prüfung findet nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit statt und dient der Ermittlung des Leistungsstandes.

Die Prüfungsausschüsse der Bundesinnung der Hörakustiker nehmen die Zwischen- und Gesellenprüfungen für alle Auszubildenden im Hörakustiker-Handwerk in Deutschland am Campus Hörakustik ab.

Die Zwischenprüfungen finden im Rahmen des 5. Berufsschulblocks in Lübeck statt, die schriftlichen Teile der Gesellenprüfung jeweils am Ende des letzten Berufsschulblocks vor der praktischen Prüfung. Die praktischen Gesellenprüfungen finden an zwei Terminen statt: Ein Sommertermin, in der Regel in der Woche vor den Sommerferien (in Schleswig-Holstein), und ein Wintertermin, in der Regel im Januar.

Rechtliche Grundlagen und Hinweise

Die rechtliche Grundlage der Zwischen- und Gesellenprüfungen bildet die Handwerksordnung (HwO) und die Hörakustikerausbildungsverordnung (HörAkAusbV).

Die Gesellenprüfungsausschüsse haben für die Zwischen- und Gesellenprüfung Merkblätter zum Aufbau und Ablauf der Prüfung zur Verfügung gestellt:

Die Gesellenprüfungsausschüsse haben ergänzend zu den Merkblättern Musterklausuren für die Gesellenprüfung bereitgestellt. Diese dienen zur Orientierung über Aufbau, Inhalte und Anforderungen der Prüfungen:

Musterklausur:

Musterlösung:

Anmeldung zur Gesellenprüfung

  • Antrag auf Zulassung

  • Externe Zulassung

  • Die Anmeldung zur Gesellenprüfung hat durch die Auszubildenden (Prüflinge) zu erfolgen. Beachten Sie bitte, dass der Anmeldeschluss eine Ausschlussfrist ist: Verspätete Anmeldungen zur aktuellen Gesellenprüfung werden nicht berücksichtigt.

    Der Antrag auf Zulassung ist als PDF-Dokument per E-Mail an ZulassungGP@afh-luebeck.de oder per Einschreiben (ohne Rückschein) zu versenden. Nicht oder verspätet eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden und führen damit zum Ausschluss von der Prüfung.

    Anmeldeschluss zu den Prüfungen:

    • Sommerprüfung jeweils zum 15. Februar,
    • Winterprüfung jeweils zum 15. Oktober.

    Prüfungstermine

    Sommer 2027: 25.06. bis 04.07.2027 (Anreise: 24.06.2027)
    für Auszubildende mit regulärem Ausbildungsende 01.04.2027 bis 30.09.2027

    Winter 2026/2027: voraus. 23.01. bis 30.01.2027 (Anreise: 22.01.2027)
    für Auszubildende mit regulärem Ausbildungsende 01.10.2026 bis 31.03.2027

  • Zuzulassen ist, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

    Eineinhalbfache der Zeit: 54 Monate (4,5 Jahre)

    Der Nachweis über 54 Monate Tätigkeit im Beruf muss zum Zeitpunkt der Zulassung zur Gesellenprüfung erbracht werden.

    Als Nachweise sind einzureichen:

    Kopie(n) von…

    • Arbeitsverträge(n)
    • Zwischen- und Arbeitszeugnissen (mit Tätigkeitsbeschreibung)
    • Bescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen

    Antrag auf externe Prüfungszulassung

Das digitale Berichtsheft der Bundesinnung

Das Berichtsheft sichert die Umsetzung aller Ausbildungsinhalte und ist somit ein wichtiger Bestandteil des dualen Ausbildungssystems. Im Zuge der Digitalisierung bietet die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) Ihnen ein kostenloses Onlineberichtsheft an und damit eine Win-win-Situation für Auszubildende und Betriebe.

Vorteile des Onlineberichtsheftes:

  • kostenlose digitale Berichtsheftlösung für alle Auszubildenden im Hörakustiker-Handwerk
  • einfache Handhabung
  • Berichtshefte orts- und zeitunabhängig schreiben und prüfen
  • Papierverbrauch reduzieren
  • bessere Lesbarkeit.

Wie erhalte ich das digitale Berichtsheft?

Hier finden Sie den Antrag auf Nutzung des digitalen Berichtshefts. Das Antragsformular ist vom Ausbildungsbetrieb bzw. Ausbilder zu unterschreiben und an berichtsheft@afh-luebeck.de zu senden.

Für Rückfragen steht das Akademie-Team zudem unter der oben genannten E-Mail sowie telefonisch unter 0451 5029-368 oder 0451 5029-163 zur Verfügung.

Direkt zum Berichtsheft (Campus Hörakustik Portal)

Geschäftsstelle der
Gesellenprüfungsausschüsse

Postadresse:
Bundesinnung der Hörakustiker KdöR

Gesellenprüfungsausschuss

Bessemerstraße 3
23562 Lübeck

Ansprechpartner

Maischack, David Alexander

Leiter Abteilung Gesellenprüfung und IT-Entwicklung
Bereichsleiter
 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Gabor, Christina

Zwischen- und Gesellenprüfung

Hoffmann, Christina

Zwischenprüfung, Lehrlingsreferat und Digitales Berichtsheft

Unthan, Nina

Lehrlingsreferat und Digitales Berichtsheft

Welitschko, Anne-Katrin

Zwischen- und Gesellenprüfung