Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung | Allgemeines
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) soll Ausbildungsinhalte vermitteln, die entweder von einem großen Teil der Betriebe selbst nicht oder nur unzulänglich vermittelt werden oder es soll eine Anpassung an neue Techniken erfolgen. Sie ist vom Wesen her Teil der betrieblichen Ausbildung. Im Hörakustiker-Handwerk wird die überbetriebliche Ausbildung von der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR durch die Akademie für Hörakustik in Lübeck durchgeführt. Der Unterweisung liegen die durch das Bundesministerium für Wirtschaft anerkannten Unterweisungspläne zugrunde.
Die überbetriebliche Ausbildung sorgt dafür, dass allen Auszubildenden des Berufsstandes eine gleiche Ausbildungsgrundlage vermittelt wird. Basis für die inhaltliche Gestaltung sind die Ausbildungsordnung, der Rahmenlehrplan und die üA-Unterweisungspläne. Somit wurden auch die Unterrichtsinhalte der üA den neuen Ausbildungskonzepten angepasst. Die überbetriebliche Ausbildung ist in den Lehrjahren zum Gesellen der Hörgeräteakustik in folgenden Formen organisiert:
Die Einteilung der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt für die Ü1 integriert in den 3. Unterrichtskurs im 2. Ausbildungsjahr (Ü1 integriert). Für die Organisation, die Material- und Raumbereitstellung sowie den Verwaltungsablauf ist grundsätzlich die Akademie für Hörakustik verantwortlich. |
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Im Anschluss an diese vier Berufsschulwochen erfolgt dann eine weitere Woche üA (Ü1 geblockt). In Ausnahmefällen kann dieser Teil auch vor dem 4. Unterrichtsblock liegen. Für die geblockte Woche bleibt die Gruppeneinteilung erhalten. Jeder Auszubildende erhält so eine vertiefende Vermittlung seiner Fertigkeiten und Kenntnisse, indem er nochmals jeweils 2 ½ Tage in den Fächern Reparaturtechnik und Otoplastik unterrichtet wird. Die fünf Tage dauernde Ü2 (Ü2 geblockt) findet mit dem Thema Audiometrie und Hörsystemanpassung im Anschluss an den 7. Unterrichtsblock statt. Aus organisatorischen Gründen kann dieser Teil auch vor dem 8. Unterrichtsblock liegen. Wichtig zu erwähnen ist, dass die beiden integrierten üA -Tage (Messbox /In situ und Lautheitsskalierung) ausschließlich von Dozenten der Akademie und in Ausnahmefällen von erfahrenen Hörakustikermeistern durchgeführt werden. Für die Ü2 stehen an der Akademie 30 Messräume zur Verfügung. Weiterhin hat die Akademie zur Zeit ca. 70 erwachsene Hörsystemträger, die gerne zur Mitarbeit in der Ausbildung bereit sind.
Wichtigste Ziele dieses Konzeptes sind:
Ein Teil der Ziele wird durch organisatorische Maßnahmen erreicht. Der andere Teil betrifft den ausbildungs-pädagogischen Ansatz, der in Form der Handlungsorientierung auch durch die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften vorgeschrieben ist.
Grundsätzliches zu den Fördermitteln für die überbetriebliche Ausbildung Die für die Bewilligung entsprechender Fördermittel zuständige Handwerkskammer Lübeck hat nochmals darauf hingewiesen, dass eine Bezuschussung der überbetrieblichen Ausbildung im Hörakustiker-Handwerk nur möglich ist, wenn die Auszubildenden während der gesamten Zeit der vorgesehenen überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge teilnehmen.
Bei Erkrankung ist ein versäumter Lehrgangstag nachzuholen. Bei der integrierten Form, die aufgrund der engen Kooperation zwischen Landesberufsschule und Akademie inhaltlich sehr eng verzahnt ist, ist das komplette Nachholen eines versäumten Tages unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln. Die Landesberufsschule und die Akademie versuchen, wenn Auszubildende wegen Erkrankung einen ÜA-Tag versäumen, das Nachholen innerhalb des laufenden Kurses zu ermöglichen. Die Landesberufsschule praktiziert hier eine großzügige Regelung zur Unterrichtsbefreiung. Sollte dies aber aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so entfällt der Zuschuß und dem Ausbildungsbetrieb müssen die Gebühren für den ÜA-Lehrgang in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Alternativ müßte der Auszubildende für den nachzuholenden Tag separat anreisen, was in der Regel problematisch ist und zusätzliche Kosten für den Betrieb bedeutet.
Kostenregelung für die überbetriebliche Ausbildung Die überbetriebliche Ausbildung ist der betrieblichen Seite zuzurechnen. Das heißt, die Betriebe haben einen Teil der Ausbildungsverpflichtung auf die Akademie übertragen. Die Begründung hierfür liegt unter anderem darin, dass nicht alle Betriebe alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vermitteln, es aus Berufsstandssicht sinnvoll ist, spezielle Fertigkeiten inhaltlich zu vermitteln und in Spezialbereichen durch Bereitstellung einer hochwertigen Ausstattung einen qualitativ hohen Ausbildungsstand sicherzustellen. Die Kostenseite betreffend bedeutet das nun, dass der Betrieb für die überbetriebliche Ausbildung finanziell aufkommen muss, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Das betrifft sowohl die Kursgebühren und Fahrkosten als auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Betrieb darf den Auszubildenden während der Zeit der überbetrieblichen Ausbildung allerdings mit einem Eigenanteil für "häusliche Ersparnis" bei der Verpflegung belasten. Die vier Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung werden über das zuständige Bundesministerium bzw. von verschiedenen Länderministerien mit unterschiedlichen Beitragshöhen gefördert für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese Zuschüsse entnehmen Sie bitte den jeweiligen Rechnungen. Diese sind separat ausgewiesen.
Die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung werden für Teilnehmer aus den Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein, Hessen (Kassel + Frankfurt-Rhein-Main), Saarland und Rheinland-Pfalz (z.Zt. ohne Rheinhessen) aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und mit Mitteln der Länder über die Handwerkskammern gefördert. Für folgende Bundesländer gilt dies nur für KMU = kleine und mittlere Unternehmen: Baden-Württemberg, Bremen und Hessen (nur Wiesbaden). Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Entwicklung des Humankapitals und zur Verbesserung der Funktion des Arbeitsmarktes. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die berufliche Bildung und Qualifizierung. Auf diese Weise trägt er zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei und erleichtert die berufliche Eingliederung von Arbeitssuchenden. Die Akademie für Hörakustik kommt mit diesem Aushang der Verordnung des Rates der Europäischen Kommission (EG) Nr.1159/2000 zur Information und Publizität nach. |
Publizitäten der fördernden Handwerkskammern
Bundesland Bayern - ESF Flyer A6.pdf (149,0 kB)
Bundesland Bayern - ESF Plakat DINA3.pdf (1,4 MB)
Bundesland Brandenburg - ESF-Plakat 2019.pdf (126,0 kB)
Bundesland Brandenburg - ESF Plakat 2018.pdf (11,8 MB)
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - ESF Informationen.pdf (567,1 kB)
Bundesland Niedersachsen - ESF Plakat DINA3.pdf (190,2 kB)
Bundesland Nordrhein-Westfalen - ESF Plakat DINA3.pdf (575,4 kB)
Bundesland Nordrhein-Westfalen - Foerderhinweise.pdf (137,0 kB)
Bundesland Thueringen - ESF Plakat DINA3.pdf (200,6 kB)
Handwerkskammer Chemnitz - ESF Plakat DINA3.pdf (1,6 MB)